Fahrzeugwert • Beschreibung Classic Data |
Es kursierten in der Vergangenheit eine ganze Reihe von Begriffen, die versuchten, den Wert eines Oldtimers zu bezeichnen.
Die unterschiedlichen Auslegungen führten immer wieder zu Unsicherheiten, Verwirrungen und Streitigkeiten. Aus der damals gegebenen Situation heraus hatte sich die Classic Data darum gekümmert, einheitliche, klare Definitionen festzulegen. Im Sommer 1992 stellte Classic Data ein Forum zusammen, das aus Experten der Versicherungsbranche und Classic Data bestand. Über diesen Termin berichtete auch die Zeitschrift "Oldtimer-Markt" in ihrem Heft 10/92. An diesem "runden Tisch" wurden folgende Begriffe festgelegt, nach denen sich inzwischen alle kundigen Beteiligten der Oldtimerszene richten. |
Marktwert |
Der Marktwert beziffert den gegenwärtigen Wert des Fahrzeuges am Markt, d.h. für dieses Fahrzeug würde zum jetzigen Zeitpunkt der als Marktwert geschätzte Betrag beim An- bzw. Verkauf bezahlt bzw. erzielt werden.
Es handelt sich dabei in der Regel um den Durchschnittspreis am Privatmarkt und ist somit Mwst-neutral und als Endpreis zu verstehen. Bei seltener gehandelten Fahrzeugmodellen und bei Fahrzeugen, die schwerpunktmäßig gewerblich vertrieben werden, fließen auch der Handel (als Nettobetrag), die internationalen Auktionsergebnisse (ohne Mwst.) sowie die internationale Marktsituation mit in den Marktwert ein.
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Wiederbeschaffungswert |
Der Wiederbeschaffungswert ist eine Größe aus dem Haftungsrecht (§ 249 BGB).
Er bestimmt sich nach der Summe, die der Geschädigte im Falle eines Unfalls aufwenden muss, um ein gleichartiges und gleichwertiges Ersatzfahrzeug zu beschaffen. Dabei ist der Wiederbeschaffungswert zum Zeitpunkt eines Unfalls am freien Markt zu bemessen. Hierbei sind nicht die eventuell bisher aufgebrachten Restaurationskosten oder Aufwendungen maßgeblich, sondern nur der Betrag, der - auch unter Berücksichtigung des seriösen gewerblichen Handels (incl. MWSt.) - dafür bezahlt werden muss.
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Wiederherstellungswert |
Der Wiederherstellungswert beziffert den Preis, den das Fahrzeug an Aufwendungen gekostet hat, um es in den jetzigen Zustand zu bringen (Restaurationskosten), zuzüglich des Fahrzeuggrundpreises (Anschaffungswert).
Die sicht- oder belegbaren Investitionen der Restauration ergeben die Differenz zum normalen Marktwert. Der Wiederherstellungswert ist wichtig, wenn eine aufwendige und langwierige Restauration belegt werden soll.
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